
BEM
Wenn eine Kollegin oder Kollege innerhalb eines Jahres (nicht Kalenderjahr, sondern 12 Monate) länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, wird ein so genanntes „Betriebliches Eingliederungsmanagement“ (kurz: BEM) durchgeführt.
Das BEM umfasst alle Aktivitäten, Leistungen und Maßnahmen, die geeignet sind, im konkreten Einzelfall die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit wiederherzustellen und auf Dauer zu sichern. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, das BEM anzubieten.
Nähere Informationen finden Sie im Flyer zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement sowie in der Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement im Intranet.