Kündigungsschutz

Arten von Kündigungen

  • Ordentliche Kündigung: Zustimmungspflicht gilt grundsätzlich bei jeder ordentlichen Kündigung.
  • Außerordentliche Kündigung (fristlos): Auch hierfür ist die Zustimmung des Inklusionssamt erforderlich. Allerdings kann der Arbeitgeber hier ausnahmsweise zuerst kündigen und die Zustimmung nachträglich beantragen.