
Kündigungsschutz
Arten von Kündigungen
- Ordentliche Kündigung: Zustimmungspflicht gilt grundsätzlich bei jeder ordentlichen Kündigung.
- Außerordentliche Kündigung (fristlos): Auch hierfür ist die Zustimmung des Inklusionssamt erforderlich. Allerdings kann der Arbeitgeber hier ausnahmsweise zuerst kündigen und die Zustimmung nachträglich beantragen.