
Kündigungsschutz
Schutz vor Missbrauch
Das Verfahren beim Inklusionssamt soll verhindern, dass eine Kündigung ausschließlich aufgrund der Schwerbehinderung erfolgt.
Beispiele für unzulässige Kündigungsgründe:
- Die Behinderung verursacht höhere Kosten oder organisatorischen Aufwand.
- Fehlzeiten aufgrund der Behinderung werden als Anlass für die Kündigung genommen, ohne dass eine betriebliche Beeinträchtigung vorliegt.