Kündigungsschutz

Ablauf des Verfahrens:

  1. Antrag des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber muss beim Inklusionssamt einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung stellen.
  2. Anhörung: Das Inklusionssamt hört die Person mit einer Schwerbehinderung, die Schwerbehindertenvertretung (SBV) und den Personalrat an.
  3. Prüfung: Das Inklusionssamt prüft, ob die Kündigung gerechtfertigt ist, und wägt die Interessen von Arbeitgeber und Beschäftigten ab.
  4. Entscheidung: Das Inklusionssamt entscheidet, ob die Zustimmung erteilt oder verweigert wird.