Kündigungsschutz

Schutz vor Missbrauch

Das Verfahren beim Inklusionssamt soll verhindern, dass eine Kündigung ausschließlich aufgrund der Schwerbehinderung erfolgt.

Beispiele für unzulässige Kündigungsgründe:

  • Die Behinderung verursacht höhere Kosten oder organisatorischen Aufwand.
  • Fehlzeiten aufgrund der Behinderung werden als Anlass für die Kündigung genommen, ohne dass eine betriebliche Beeinträchtigung vorliegt.