Gesetzliche Grundlagen

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

vom 14. August 2006 verfolgt das Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.