
Gesetzliche Grundlagen
Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV)
vom 28. September 1987 regelt Vergünstigungen im Zusammenhang mit der Mobilität von Menschen mit Behinderungen, insbesondere zum Zwecke des Erreichens des Arbeitsplatzes.

vom 28. September 1987 regelt Vergünstigungen im Zusammenhang mit der Mobilität von Menschen mit Behinderungen, insbesondere zum Zwecke des Erreichens des Arbeitsplatzes.